Häufig gestellte Fragen:
Nein, die Campingplatzverordnung des Landes Schleswig Holstein gibt vor, dass Parzellen auf welchen Mobilheime aufgestellt werden mindestens 120m² groß sein müssen, außerdem muss beachtet werden das der Grenzabstand zur Nachbarparzelle bei Mobilheimen größer ist, als bei Wohnwagen.
Antwort:
Frage:
Reicht ein Platz von 100m² zum Aufstellen eines Mobilheimes?
Ja, laut Campingplatz Verordnung des Landes Schleswig Holsteins ist das Aufstellen von Schuppen bis 10m³ umbauten Raum möglich.
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Frage:
Darf auf der Parzelle ein Schuppen aufgestellt werden?
Die Campingplatzverordnung des Landes Schleswig Holstein gibt vor, dass auf Campingplätzen Mobilheime bis 40m² erlaubt sind.
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Frage:
Wie groß darf ein Mobilheim sein?
Nein, wir vermieten die Plätze, Mobilheime oder Wohnwagen sind Eigenleistungen   der jeweiligen Mieter. Bewohnbare Hütten können hier nicht aufgestellt werden.
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Frage:
Vermieten Sie auch Plätze mit Mobilheimen, Wohnwagen oder Hütten?
Vorallem auf Trockenheit des Objektes und auf eine funktionierende Gasheizung. Bei Mobilheimen würden wir empfehlen auf eine gute Isolierung ( auch bei den Wasser und Heizleitungen) zu achten.
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Frage:
Worauf ist beim Kauf eines gebrauchten Mobilheimes/Wohnwagens zu achten?
Frage:
Kann ein Tinyhouse aufgestellt werden?
Antwort:
Leider, überschreiten Tinyhäuser meist noch, die in der Campingplatzverordnung des Landes festgelegte maximale Aufstellungshöhe von 3,5 m. Außerdem gilt für unseren Campingplatz, dass die Objekte ALLE eine funktionierende Gasheizung haben müssen (Elektrisch heitzen ist nach unseren Erfahrungen utopisch teuer). Desweiteren können auf Campingplätzen keine Öfen/Heizungen aufgestellt werden die Funkenflug verursachen (Brandschutz).